Nützliche Tipps
- Es ist wichtig, dass die Lagerstätte sicher ist. Überprüfen Sie die Sicherheitsmerkmale unter Berücksichtigung von Kameras, guter Beleuchtung und Zugangskontrolle zum Gelände.
- Die Lagerstätte sollte sauber und gut gepflegt sein.
- Die Lagerstätte ist nur während der Öffnungszeiten oder rund um die Uhr (0–24 Uhr) zugänglich.
- Das Personal sollte leicht erreichbar sein und im Problemfall schnell reagieren.
- Sie sollte beim Be- und Entladen leicht mit einem Fahrzeug erreichbar sein.
- Möbel und andere Gegenstände, die beim Umzug vorübergehend gelagert werden sollen, Teppiche und mehr
- Winter- / Sommerreifen, Felgen
- Auto / Motorrad / Fahrrad / Boot
- Übrig gebliebene Baumaterialien aus dem Bauprojekt
- Werkzeuge
- Dokumente, Ordner für Unternehmen, die 5 Jahre aufbewahrt werden müssen
- Winter- und Sommersportgeräte: Ski, Schlitten, Kajak, Motorboot
- Marketingmaterialien für Ausstellungen: Präsentationstheke, Pressewall, Roll-up-Banner
1. Der Mieter darf in der Mieteinheit keine verbotenen Waren lagern, die Folgendes umfassen:
a) giftige oder brennbare Stoffe
b) korrosive oder ätzende Stoffe, die die Haut reizen oder mit anderen Materialien reagieren;
c) umweltgefährliche Stoffe;
d) chemische Stoffe, radioaktive Stoffe, biologische Stoffe;
e) Explosivstoffe, Erdölderivate;
f) Abfälle und Müll jeglicher Art sowie verderbliche Materialien;
g) übelriechende oder muffige Produkte;
h) Asbest oder asbesthaltige Materialien;
i) Druckgase oder Druckgasbehälter;
j) bewegliche Gegenstände jeglicher Art, die Dampf, Gas, Rauch, Gerüche oder Geräusche abgeben;
k) Pflanzen (lebend oder tot), lebende oder tote Tiere
l) jegliche Lebensmittel oder Tierfutter
m) Explosivstoffe, Munition oder Waffen sowie deren Bestandteile;
n) Organe tierischen oder menschlichen Ursprungs;
o) lebende oder lebensfähige Materialien (z. B. Zellkulturen);
p) Pelze, Kunstgegenstände und unersetzliche Gegenstände;
q) Gegenstände mit besonderem oder ideellem Wert für den Kunden;
r) Bargeld (Banknoten/Münzen) und Wertpapiere;
s) Fahrzeuge, die einen Totalschaden aufweisen oder sich in einem Zustand befinden, der den technischen Anforderungen nicht entspricht;
t) illegale Substanzen (z. B. Betäubungsmittel), illegal erworbene Produkte oder Gegenstände, deren Besitz als rechtswidrig gilt;
u) gefährliche Stoffe bzw. alle Stoffe, die durch das ungarische Gefahrstoffrecht geregelt sind, insbesondere unter Berücksichtigung der Gesetze zur Umsetzung der Vorschriften der Europäischen Union (derzeit Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe);
v) Waren, die besonderen Vorschriften hinsichtlich ihrer Aufbewahrung, Lagerung oder Verwendung unterliegen;
w) Waren, die nicht im Eigentum des Kunden stehen;
x) Waren (oder Warengruppen), deren Gewicht die maximale Tragfähigkeit der Mieteinheit von 400 kg/m² überschreitet
