Nützliche Tipps

Wählen Sie die für Sie am besten geeignete Lagerungsoption
Beim Mieten einer Lagereinheit ist es am wichtigsten, eine Einrichtung zu wählen, die leicht erreichbar und möglichst nah an Ihrem Wohnort ist. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie häufig Zugang zu den in der Einheit gelagerten Gegenständen benötigen.
Lagerraum besichtigen
Vor Abschluss des Mietvertrags empfiehlt es sich, den ausgewählten Lagerraum persönlich zu besuchen und in Augenschein zu nehmen.
Lesen Sie die Mietdokumente sorgfältig durch
Es ist wichtig, dass Sie die Dokumente zur Anmietung und zur Nutzung des Lagerplatzes vor Vertragsabschluss sorgfältig lesen. Was, bis wann und wie in der gewählten Lagereinheit gelagert werden darf.
Überlegen Sie, welche Art von Gegenständen Sie lagern möchten
Bei der Lagerung einer Vielzahl von Gegenständen wird die Wahl eines Außenlagerplatzes nicht empfohlen. Z. B. bei Papieren, Dokumenten, Büchern und anderen Gegenständen, die empfindlich auf Feuchtigkeit oder extreme Temperaturen reagieren, sollten Sie unsere klimatisierten Innenlagerplätze in Betracht ziehen.
Worauf Sie bei der Wahl eines Lagerraums achten sollten
  • Es ist wichtig, dass die Lagerstätte sicher ist. Überprüfen Sie die Sicherheitsmerkmale unter Berücksichtigung von Kameras, guter Beleuchtung und Zugangskontrolle zum Gelände.
  • Die Lagerstätte sollte sauber und gut gepflegt sein.
  • Die Lagerstätte ist nur während der Öffnungszeiten oder rund um die Uhr (0–24 Uhr) zugänglich.
  • Das Personal sollte leicht erreichbar sein und im Problemfall schnell reagieren.
  • Sie sollte beim Be- und Entladen leicht mit einem Fahrzeug erreichbar sein.
Wählen Sie eine Lagereinheit der richtigen Größe für Ihre Gegenstände
Bevor Sie eine Lagereinheit auswählen, versuchen Sie, Ihre Gegenstände an einem Ort zusammenzustellen, damit Sie abschätzen können, wie viel Platz Sie benötigen. Bitten Sie bei der Auswahl den Betreiber um Hilfe, damit Sie die für Sie am besten geeignete Lagereinheit finden.
Kaufen Sie ein sicheres Vorhängeschloss!
Bei der Auswahl eines Vorhängeschlosses/Schlosses lohnt es sich, im Internet nach Empfehlungen, Marken und Qualität zu recherchieren. Zu bekannten Marken sind zahlreiche hilfreiche Beschreibungen zu finden.
Beispiele für Gegenstände, die in einem Container gelagert werden können
  • Möbel und andere Gegenstände, die beim Umzug vorübergehend gelagert werden sollen, Teppiche und mehr
  • Winter- / Sommerreifen, Felgen
  • Auto / Motorrad / Fahrrad / Boot
  • Übrig gebliebene Baumaterialien aus dem Bauprojekt
  • Werkzeuge
  • Dokumente, Ordner für Unternehmen, die 5 Jahre aufbewahrt werden müssen
  • Winter- und Sommersportgeräte: Ski, Schlitten, Kajak, Motorboot
  • Marketingmaterialien für Ausstellungen: Präsentationstheke, Pressewall, Roll-up-Banner
Im Container nicht lagerbare Gegenstände

1. Der Mieter darf in der Mieteinheit keine verbotenen Waren lagern, die Folgendes umfassen:

a) giftige oder brennbare Stoffe

b) korrosive oder ätzende Stoffe, die die Haut reizen oder mit anderen Materialien reagieren;

c) umweltgefährliche Stoffe;

d) chemische Stoffe, radioaktive Stoffe, biologische Stoffe;

e) Explosivstoffe, Erdölderivate;

f) Abfälle und Müll jeglicher Art sowie verderbliche Materialien;

g) übelriechende oder muffige Produkte;

h) Asbest oder asbesthaltige Materialien;

i) Druckgase oder Druckgasbehälter;

j) bewegliche Gegenstände jeglicher Art, die Dampf, Gas, Rauch, Gerüche oder Geräusche abgeben;

k) Pflanzen (lebend oder tot), lebende oder tote Tiere

l) jegliche Lebensmittel oder Tierfutter

m) Explosivstoffe, Munition oder Waffen sowie deren Bestandteile;

n) Organe tierischen oder menschlichen Ursprungs;

o) lebende oder lebensfähige Materialien (z. B. Zellkulturen);

p) Pelze, Kunstgegenstände und unersetzliche Gegenstände;

q) Gegenstände mit besonderem oder ideellem Wert für den Kunden;

r) Bargeld (Banknoten/Münzen) und Wertpapiere;

s) Fahrzeuge, die einen Totalschaden aufweisen oder sich in einem Zustand befinden, der den technischen Anforderungen nicht entspricht;

t) illegale Substanzen (z. B. Betäubungsmittel), illegal erworbene Produkte oder Gegenstände, deren Besitz als rechtswidrig gilt;

u) gefährliche Stoffe bzw. alle Stoffe, die durch das ungarische Gefahrstoffrecht geregelt sind, insbesondere unter Berücksichtigung der Gesetze zur Umsetzung der Vorschriften der Europäischen Union (derzeit Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe);

v) Waren, die besonderen Vorschriften hinsichtlich ihrer Aufbewahrung, Lagerung oder Verwendung unterliegen;

w) Waren, die nicht im Eigentum des Kunden stehen;

x) Waren (oder Warengruppen), deren Gewicht die maximale Tragfähigkeit der Mieteinheit von 400 kg/m² überschreitet

Erstellen Sie eine Liste
Erstellen Sie eine Liste Ihrer eingelagerten Gegenstände und fotografieren Sie diese!
Versicherung
Schließen Sie eine Versicherung für die in der Lagereinheit aufbewahrten Gegenstände ab.